Allgemeine Geschäftsbedingungen von RollerAnkauf.at Lesen Sie es sich durch.
Zahlungsbedingungen
Du kannst Bar oder mit Kredit- bzw. Bankomatkarte zahlen. Wir haben Nettopreise, der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig. Die Zahlung ist spätestens bei Übernahme der Ware fällig.
Fahrzeuge: Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugpapiere, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Kaufvertragsabschluss fällig.
Ankauf
Sie verkaufen an uns jeden Roller ohne Garantie ohne Gewährleistung ohne Rückgaberecht.
Kaufrücktritt
Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, behält der Verkäufer 20 % des Kaufpreises als Stornogebühr ein.
Lieferung
Auf Wunsch liefern wir Dein bestelltes Fahrzeug an die von Dir gewählte Adresse. Die Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen ist innerhalb Österreichs gratis, außer bei einem Rücktritt – Nichtannahme des Fahrzeuges fahlen Lieferkosten an bzw. Versandkosten.
Preise
Alle Preise sind in Euro, inkl. aller gesetzlichen Abgaben angegeben.
Datenschutz
Sei unbesorgt: Alle Deine persönlichen Daten, werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht zu etwaigen Werbeabsichten an andere Unternehmen weitergegeben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.
Die Parteien sind angehalten, die unwirksamen Bestimmungen durch eine rechtsgültige Regelung abzulösen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
Gerichtsstand ist Wien.
Gebrauchte Roller
12 Monate Gewährleistung auf alle gebrauchte Roller*
Unsere Garantiebedingungen entsprechen weit gehend einer Neufahrzeug-Garantie!
*Von der Garantie ausgenommen sind Wettbewerbs- und Bastlerfahrzeuge.
Sicherheit ohne Kilometerbegrenzung
Die Firma RollerAnkauf.at garantiert dem Käufer bei fehlerhaften Bauteilen die kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferungsdatum, ohne Kilometerbegrenzung.
Kundenzufriedenheit ist uns wichtig, deshalb werden alle unsere Gebrauchtmotorräder vor der Auslieferung gründlich durchgecheckt und in einem § 57a konformen Zustand ausgeliefert. Das garantieren wir durch einen detaillierten Zustandsbericht (Ankaufstest).
Jeder Roller erhältst Du bei der Auslieferung:
Garantie-Urkunde
Servicekarte
Ankaufstest
Garantieansprüche sind nach Erkenntnis eines Mangels unverzüglich und stets vor Ablauf der Garantiezeit bei der Firma RollerAnkauf.at anzuzeigen.
Garantie wird geleistet, wenn ein fehlerhafter Bauteil als Schadensverursacher festgestellt wird und folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Service- und Wartungsvorschriften des Herstellers müssen nach der Auslieferung eingehalten und mittels Beleg nachgewiesen werden.
Das Fahrzeug muss sich im Auslieferungszustand befinden und darf nicht nachträglich verändert worden sein.
Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen, durch Ersatz, Überholung oder Instandsetzung fehlerhafter Bauteile sowie der Übernahme der Lohnkosten.
Für Bauteile, die innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht oder überholt wurden, endet die Garantie mit Ablauf der vereinbarten Fahrzeuggarantie…
Die Firma RollerAnkauf.at leistet keinen Ersatz:
Nach unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie Überbeanspruchung.
Bei Fahrzeugen, die bei Wettbewerben oder bei Sportveranstaltungen eingesetzt wurden.
Bei Schäden die nicht unverzüglich angezeigt wurden.
Bei Lack- oder Korrosionsschäden, die auf äußere Einwirkungen wie Steinschlag, Streusalz, Industrieabgase und sonstige Umwelteinflüsse oder auf unsachgemäße Reinigung durch ungeeignete Pflegemittel zurückzuführen sind.
Bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß folgender Bauteile: Zündkerzen, Glühbirnen, Sicherungen, Batterien, Filter, Kraftstoffschläuche, Kupplungslamellen, Ketten- und Kettenräder, Treibriemen, Bremsbeläge und Scheiben, Bowdenzüge, Tachometer- und Drehzahlmesserwellen, Reifen und Luftschläuchen.
Für Öle, Schmierstoffe, Reinigungsmaterial, Dichtungen und Inspektions teile.
Für Mangelfolgeschäden sowie mittel- und unmittelbare Kosten wie: Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Bergungs-, Abschlepp- und Übernachtungskosten.
Die Garantie gilt als zusätzliche Vereinbarung zum bestehenden Gewährleistungsrecht.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Auslieferungsdatum.
Neufahrzeuge
24 Monate Garantie auf alle neuen Roller. Bei Neufahrzeugen gelten die Garantiebedingungen der Hersteller.